Hinweise bei Verwendung von Niederspannungs-Energieverteilerschränken
Jun 10, 2021
Der Niederspannungs-Energieverteilerschrank ist auch der Niederspannungs-Schaltschrank. Beim Betrieb sind folgende Punkte zu beachten:
1. Bei Arbeiten an voll- und teilgeladenen Datenträgern sind Wartungs- und Betriebsmittel durch deutliche Schilder zu trennen.
2. Die Sekundärwicklungen mit Stromwandlern und Spannungswandlern sollten eine dauerhafte und zuverlässige Schutzerdung haben.
3. Bei Arbeiten am Sekundärkreis des in Betrieb befindlichen Stromwandlers sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen:
ein. Es ist strengstens verboten, die Stromschleife zu trennen.
b. Um die Sekundärspule des Stromwandlers zuverlässig kurzzuschließen, müssen Kurzschlussstreifen und Kurzschlussdrähte verwendet werden, und das Drahtwickeln ist verboten.
c. Es ist verboten, am Stromkreis und an den Leitungen zwischen dem Stromwandler und der Kurzschlussklemme zu arbeiten.
4. Bei Arbeiten am Sekundärkreis eines in Betrieb befindlichen Spannungswandlers sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen:
ein. Kurzschluss oder Erdung strikt verhindern.
b. Es sollten isolierte Werkzeuge und isolierte Handschuhe verwendet werden, und die entsprechenden Relaisschutzeinrichtungen sollten vor der Arbeit gegebenenfalls deaktiviert werden.
c. Beim Anschluss temporärer Lasten müssen spezielle Schalter und Sicherungen installiert werden.
d. Während der Erregungsprüfung des Sekundärkreises sollte neben dem Trennen des Sekundärkreises auch die Primärsicherung entfernt werden, um eine Rückspannungstransformation von der Sekundärseite auf die Primärseite zu verhindern.
e. Bevor der Sekundärkreis mit Strom versorgt wird oder die Spannungsfestigkeit geprüft wird, sollten die Begleitperson und das zuständige Personal benachrichtigt werden, und es sollte jemand entsandt werden, um die Szene zu bewachen, den Kreis zu überprüfen und sicherzustellen, dass niemand arbeitet, bevor Druck aufgebaut wird.
f. Das Personal, das den Abschaltschutz und den Sekundärkreis inspiziert, darf ohne Zustimmung des diensthabenden Personals keine Schalthandlungen vornehmen.






